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Überleitungstarifvereinbarung zwischen Otto Versand und ver.di

Tarifvertrag des Hamburger Einzelhandels für Call-Center

 
   

Gemeinsame Erklärung des Otto Versand und ver.di zur Umsetzung des Tarifvertrages für Callcenter des Hamburger Einzelhandels beim Otto Versand

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

im Jahre 2000 haben der Otto Versand und die Gewerkschaften (damals) DAG und HBV, jetzt ver.di, unter Beteiligung des Betriebsrates in einem Haustarifvertrag die Eingruppierung der Beschäftigten in den Kundencentern geregelt. Absicht dieser tarifvertraglichen Regelung war es, neben der Standortsicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze, mittelfristig einen Branchentarifvertrag für Callcenter zu schaffen und zu etablieren, der für alle Beschäftigte im Callcenter-Bereich eine einheitliche und vergleichbare Bezahlung auf einem angemessenen Gehaltsniveau sichern sollte. In Verantwortung für die zahlreichen Beschäftigten im Bereich der Callcenter hatten hier der Otto Versand gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Vorreiterfunktion übernommen und zunächst den Haustarifvertrag abgeschlossen. Durch die neue Eingruppierung erhielten die Beschäftigten teilweise ein verringertes Tarifgehalt. Mit dem Betriebsrat wurde auf Basis der Protokollnotiz vereinbart, dass das Effektivgehalt für die Beschäftigten erhalten bleibt. 

Auf Grundlage des Otto-Haustarifvertrags für Beschäftige in Kundencentern wurde der jetzt vorliegende
Branchentarifvertrag des Hamburger Einzelhandels für alle Callcenter entwickelt. Dieser Branchentarif gilt für alle Beschäftigten in Callcentern des Otto Versands unabhängig von ihrem Eintrittsdatum. Er wird zum 01.11.2001 den Otto-Haustarifvertrag ablösen. Er entspricht in seiner Struktur dem Haustarifvertrag. Die Gehaltsgruppen wurden um branchentypische Tätigkeitsbeispiele und Formulierungen ergänzt. 

Der neue Branchentarifvertrag beinhaltet auch einige Regelungen für diejenigen, die bei der Umgruppierung aus dem allgemeinen Einzelhandelstarifvertrag in den Callcenter-Tarifvertrag des Einzelhandels in eine Tarifgruppe mit niedrigerem Entgelt als bisher eingruppiert werden. Zu den Umgruppierungen wird im Einzelnen das Folgende geregelt:

Die Umgruppierung erfolgt unter folgender Maßgabe:

  • von K4a mindestens in C3
  • von K3 mindestens in C2
  • von K2a mindestens in C1

Das bedeutet für Beschäftigte in Kundencentern beim Otto Versand: Soweit weitergehend in eine niedrigere C-Gruppe eingruppiert wurde, wird die nach dem Haustarifvertrag vorgenommene Eingruppierung dieser Regelung angepasst.

Dies gilt auch, wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit einer niedrigeren Tarifgruppe entspricht. 

Die in der dargestellten Weise umgruppierten Beschäftigten werden bei der Besetzung von freien Positionen der nächsthöheren Tarifgruppe vorrangig berücksichtigt. Hierzu werden sie durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt.

Da das Effektivgehalt bestehen bleibt, entsteht bei einer Umgruppierung in eine Tarifgruppe mit niedrigerem Tarifentgelt eine übertarifliche Zulage. Hier wurde vereinbart, dass diese übertarifliche Zulage einerseits mit Tariferhöhungen verrechnet werden kann, andererseits darf bis zum 31.05.2005 nicht mehr als 50 % dieser übertariflichen Zulage (=Differenz zwischen neuem und alten Tarifgehalt) verrechnet werden.

Die bereits mit dem Betriebsrat vereinbarte Regelung, im Jahre 2002 die Tariferhöhung höchstens zu 50 % auf eine übertarifliche Zulage anzurechnen, bleibt weiterhin bestehen.

Arbeitszeitregelungen bleiben von diesen tarifvertraglichen Regelungen unberührt.

Wir sind sicher, hiermit insgesamt eine für alle Beteiligten vorteilhafte Regelung getroffen zu haben. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Personalabteilung und der Betriebsrat stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.


Hamburg, den 02. November 2001

 
 
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