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  Tarifvertrag des Hamburger Einzelhandels für Call-Center zum downloaden als gezipte Word-Datei, 11 KB    
  Tarifvertrag des Hamburger Einzelhandels für Call-Center

zwischen dem Landesverband des Hamburger Einzelhandels e.V.

und

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. Landesbezirk HH


§ 1 Geltungsbereich

Räumlich: für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

Fachlich: für Callcenter, die Betriebe oder Betriebsteile von Einzelhandelsunternehmen oder eigenständige Unternehmen sind, soweit diese im Warenverkehr mit dem Endverbraucher und mit damit verbundenen Dienstleistungen tätig sind.

Callcenter sind externe oder interne Unternehmensabteilungen oder eigenständige Firmen (Dienstleister), die zur Verfolgung spezifischer Marketing- und Vertriebsziele mittels moderner Informations- und Telekommunikationstechnik einen serviceorientierten Dialog (z.B. Bestellannahme, Kundenberatung) mit Kunden, Interessenten und Lieferanten gewährleisten.

Persönlich: für alle in Callcentern beschäftigten Angestellten

§ 2 Eingruppierung

Gehaltsgruppe C 1

Angestellte mit Tätigkeiten nach Systemvorgaben
z. B.
- Entgegennahme und Eingabe von telefonischen Bestellungen in ein
  EDV-System
- Beratung und Information nach Systemvorgabe
- Eingabe von Kundendaten in ein Retourenabholsystem
- Beratung und Bearbeitung von Kundenanfragen zu Kontoständen,
  Zahlungs- und Retoureneingängen, Nachlieferungen, Stornierungen,
  Adressänderungen, Zahlungsplanänderungen und zur Lieferbereitschaft
  einzelner Artikel 
 
 
bis 31.12.01 ab 01.01.02
1. Jahr der Tätigkeit  2575,83 DM 1317,00 Euro
2. Jahr der Tätigkeit 2716,65 DM 2884,85 Euro
ab dem 3. Jahr der Tätigkeit 1389,00 DM 1475,00 Euro
 
   

Gehaltsgruppe C 2

Angestellte mit Tätigkeiten nach Systemvorgaben mit zusätzlichen Entscheidungs- und Veränderungsbefugnisse, z.B.

- Entscheidung von Auftragsfreigaben im Bestelldialog
- Entscheidung und Durchführung von Sondergutschriften im vorgegebenen
  Rahmen
- Systemrecherche im Bereich der Warenauslieferung
- Durchführung von Kontoklärungen
- Aktive Ansprache von Kunden im Rahmen der Kundenbetreuungsarbeit
- Entscheidung über Rückholungen im Speditionsbereich im vorgegebenen
  Rahmen
- Kreditbearbeitung im vorgegebenen Rahmen

 
 
bis 31.12.01 bis 31.12.01
1. Jahr der Tätigkeit  2961,13 DM 1514,00 Euro
2. Jahr der Tätigkeit 3223,21 DM 1648,00 Euro
ab dem 3. Jahr der Tätigkeit 3385,54 DM 1731,00 Euro
 
 

 

Gehaltsgruppe C 3

Angestellte mit einer Tätigkeit, die über die Anforderungen der Gruppe C 2 hinausgeht und spezielle Fachkenntnissein in einem entsprechend übertragenen Aufgabenkreis erfordert, z.B.

- Betreuung von home agents
- Übertragene Zuständigkeit für die regelmäßige Beratung fremdsprachlicher
  Zielgruppen oder Bearbeitung fremdsprachlicher Kundenkontakte
- Regelmäßige Durchführung von Schulungen (Schulungsbeauftragte) oder
  die übertragene Zuständigkeit für die Einarbeitung von MitarbeiterInnen in
  erheblichem Umfang
- Bearbeitung und aktuelle Aufbereitung von Spezialthemen
- Übertragene Zuständigkeit für die Bearbeitung von Sonderaufgaben und
  Sonderfällen
- telefonische Erstansprache von Nichtkunden (Kaltakquisition)

 
 
bis 31.12.01 bis 31.12.01
1. Jahr der Tätigkeit in
dieser Gruppe
3174,31 DM 1623,00 Euro
2. Jahr der Tätigkeit in
dieser Gruppe 
3352,29 DM 1714,00 Euro
3. Jahr der Tätigkeit in
dieser Gruppe
3467,69  DM 1773,00 Euro
4. Jahr der Tätigkeit in
dieser Gruppe
3727,81 DM 1906,00 Euro
5. Jahr der Tätigkeit in
dieser Gruppe 
3984,03 DM 2037,00 Euro
nach dem 5. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
4261,75 DM 2179,00 Euro
 
  Gehaltsgruppe C 4

Angestellte mit selbständiger Tätigkeit im Rahmen allgemeiner Anweisung und mit entsprechender Verantwortung für ihre Tätigkeitsbereich z. B.

- Leiter/in Kundenberatung
- Supervisior
- Gruppenleiter
 
 
bis 31.12.01 ab 01.01.02
1. und 2. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
4465,16 DM 2283,00 Euro
3. bis 5. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
4840,68 DM 2475,00 Euro
nach dem 5. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
 5280,74 DM 2700,00 Euro
 
 

 

Gehaltsgruppe C 5

Angestellte in leitender Stellung mit Anweisungsbefugnis und mit entsprechender Verantwortung für ihren Tätigkeitsbereich

 
 
bis 31.12.01 ab 01.01.02
1. und 2. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
5028,44 DM 2571,00 Euro
3. bis 5. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
5695,38 DM 2912,00 Euro
nach dem 5. Jahr der
Tätigkeit in dieser Gruppe
 6827,80 DM 3491,00 Euro
 
 

§ 3 Umgruppierung

Bei einer Umgruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe wird das dem bisherigen Tarifgehalt folgende höhere Entgelt der neuen Gehaltsgruppe gezahlt. Die dadurch in der neuen Gehaltsgruppe übersprungenen Tätigkeitsjahre gelten als abgeleistet.

§ 4 Entgeltentwicklung

Die in den Gehaltsgruppen C 1 - C 5 genannten Absolutbeträge verändern sich nach Maßgabe der Veränderungen der gleichlautenden Absolutbeträge des Gehaltstarifvertrages für den Hamburger Einzelhandel.

Das Endgehalt der Gehaltsgruppe C 2 entwickelt sich nach Maßgabe der effektiven prozentualen Veränderung des Endgehalts der Tarifgruppe G 2a, 6. Berufsjahr des Gehaltstarifvertrages für den Hamburger Einzelhandel.

§ 5 Tarifliche Regelungen

Soweit nicht in diesem Tarifvertrag ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten für Mitarbeiter in den Callcentern die Tarifverträge für den Hamburger Einzelhandel einschließlich Manteltarifvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 6 Schlussbestimmungen

Der Tarifvertrag tritt am 01.11.2001 in Kraft und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, erstmalig zum 30.4. 2003.

Erfolgt eine Kündigung nicht, endet der Tarifvertrag, ohne dass es einer eigenständigen Kündigung bedarf, gleichzeitig mit Beendigung des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel Hamburg und wird fortgesetzt, ohne dass es eines Neuabschlusses bedarf, mit Abschluss des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel Hamburg.

Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages wirken die Bestimmungen dieses Tarifvertrages nach.

Werden einzelne Beschäftigte aus dem Gehaltstarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel aufgrund dieses Tarifvertrages umgruppiert, so gilt folgende Regelung: 

Die Eingruppierung in diesen Tarifvertrag erfolgt unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale und -beispiele entsprechend folgender Maßgabe:

  • von K5 in mindestens C4 oder höher
  • von K4 in mindestens C3 oder höher
  • von K3 in mindestens C2 oder höher
  • von K2 in mindestens C1 oder höher

Das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages geltende Effektivgehalt bleibt bestehen.

Mitarbeiter in der Gehaltsgruppe C 1 werden bei der Besetzung freier C2 - Positionen bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt und durch Qualifikationsmaßnahmen unterstützt. Das gleiche gilt für Mitarbeiter für die Gehaltsgruppe C2 hinsichtlich freier C 3 Funktionen und so fort. Dabei sind Mitarbeiter gemäß § 6 Absatz 4 mit verringertem Tarifentgelt vorrangig zu berücksichtigen. Mitarbeiter der Gehaltsgruppe C1 haben den Anspruch, dass nach sechs Monaten ihrer Tätigkeit überprüft wird, ob aufgrund ihrer tatsächlichen Tätigkeit eine Eingruppierung in die Gehaltsgruppe C2 vorzunehmen ist. 

Protokollnotiz:
Die aus Anlass des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages durch die erstmalige Eingruppierung in diesen Tarifvertrag gegebenenfalls entstehende übertarifliche Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen Tarifentgelt und dem neuen Tarifentgelt darf bis einschließlich 31.05.2005 maximal bis zu 50 % mit zukünftigen Tariferhöhungen verrechnet werden.

 
   
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. / Landesbezirk Hamburg
Hildegard Ziegler

Ulrich Meinecke

 
     
 

Landesverband des Hamburger Einzelhandels e.V.

Berndfried Dornseifer

Heinrich Grüter

Thomas Lemke

 
 
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