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Überleitungstarifvereinbarung zwischen Otto Versand und ver.di zur
Umsetzung des Tarifvertrages für Callcenter des Hamburger Einzelhandels beim Otto
Versand.
- Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages des Hamburger Einzelhandels für Callcenter wird der am 16.12.1999 geschlossene Haustarifvertrag zum 01.11.2001 aufgehoben, denn an seine Stelle tritt für alle Callcenter-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Otto Versandes, unabhängig von ihrem Eintrittsdatum, der Tarifvertrag des Hamburger Einzelhandels für
Callcenter.
- Die in § 6 vierter Absatz des Tarifvertrages des Hamburger Einzelhandels für Callcenter festgelegte Regelung regelt beim Otto Versand ausschließlich die Vergütung. Ein An-spruch auf Ausübung einer der jeweiligen Gruppe zugeordneten Tätigkeit ist daraus nicht ableitbar: Es gilt § 6 fünfter Absatz.
- Der Otto Versand verpflichtet sich weiterhin, wie schon beim Haustarifvertrag, die Rege-lungen des Calllcenter-Tarifvertrages des Hamburger Einzelhandels bundesweit für alle Beschäftigten in Callcentern anzuwenden.
- Beide Seiten sind sich einig, dass mit dieser Vereinbarung keine Änderung von arbeits-zeitvertraglichen Regelungen verbunden ist.
Hamburg, den 02. November 2001
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