Sozialpolitische Vorschläge hierzulande heißen derzeit "Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe" bzw. erweiterte "Arbeitsverpflichtung für
Sozialhilfebezieher". Gemeinsam ist ihnen zumindest die ideologische
Komponente: Erwerbslosigkeit resultiert nicht aus dem Fehlen von
Arbeitsplätzen, sondern aus Fehlern der Einzelnen: zu unqualifiziert, zu
alt, zu unflexibel, zu frau, zu unwillig, zu ungeübt, zu unmotiviert, zu
faul, zu satt. Die Individualisierung hat Folgen. Der/die Erwerbslose wird
auf seine/ihre "Aktivierbarkeit", sprich: Verwertbarkeit geprüft, dann
eventuell für den mehrwertschaffenden Einsatz "fitgehalten" oder "fitgemacht"
- oder aus der Sozialversicherung aussortiert. Was für die Aussortierten
bleibt, ist - glaubt man den noch unkonkreten Plänen von SPDCDUCSUFDPGRÜNEN
- die Sozialhilfe oder eine neu zu schaffende Leistung, die nach zwei
Hauptkriterien unterscheidet: eine Sozialhilfe für die "wirklich
Bedürftigen", also diejenigen, die nach aktuellen Maßstäben nicht
arbeitsfähig sind (RentnerInnen, Kranke) - sie sollen etwas mehr für etwas
weniger Gegenleistung bekommen; und eine geringere Sozialhilfe für
diejenigen, die arbeitsfähig sind und sich deshalb ständig einer Prüfung
ihrer Arbeitswilligkeit unterziehen müssen.
Noch sind die vorliegenden SPD-Pläne [1] zur Abschaffung der
Arbeitslosenhilfe an vielen Punkten denkbar vage, vor allem dort, wo es um
ihre verwaltungstechnische Umsetzung geht. Wer soll die neue Leistung wie
umsetzen? Oder in "modernerem" Vokabular: "Wie sollen "die Strukturen
moderner Arbeitsmarktdienstleister" aussehen"?.
Klar ist die Papierlage jedoch an folgenden Punkten:
- Die Aktivierung
erwerbsloser Arbeitnehmer soll "die Potenziale der
Arbeitsuchenden unter Beachtung der aktuellen und perspektivischen
Arbeitskräftenachfrage systematischer entwickeln und nutzen" - bei
Vorhandensein "transparenter Anreiz- und Sanktionsmöglichkeiten". * Alle
Arbeitsfähigen zwischen 18 und 65 Jahren ohne Anspruch auf Leistungen der
Arbeitslosenversicherung (heute Arbeitslosengeld oder bei beruflicher
Bildung das Unterhaltsgeld) sollen diesem Arbeitsmarktdienstleister
überstellt werden. (Nur für dauerhaft Erwerbsgeminderte und RentnerInnen
gibt es ab dem 1.1.2003 eine Grundsicherung; nur für solche Personen, "die
aus irgendwelchen Gründen durch diese Netze fallen, (soll) die Sicherung
des Lebensunterhaltes und der Zugang zu bedarfsspezifischen Hilfeformen
gewährleistet sein".
- Die Alimentierung dieser
Erwerbslosen soll verwaltungstechnisch einfach abgewickelt werden können
(einfach zu ermittelnde "bedarfsdeckende Gesamtpauschale" mit "eventuell
(!) einem einzelfallbezogenen Zuschlag".
- Der Finanzierung dieser
Leistung werden heute schon engste Grenzen gezogen - siehe Eichels
Versprechen an die EU-Länder, bis 2004 ausgeglichene Haushalte vorzulegen;
von der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verspricht er
sich Einsparungen in Höhe von jährlich 5 bis 6,5 Mrd.
- Die Ausgestaltung der
Leistung wird (bewußt?) unattraktiv gehalten: Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung würden wohl abgeführt, Rentenversicherungsbeiträge
dagegen nicht.
- Wenn SPD-seitig heute die
"Harmonisierung zwischen Alhi und Sozialhilfe" diskutiert wird, dann soll
der Maßstab für die "aktiven Leistungen" die "Hilfe zur Arbeit" (des
Bundessozialhilfegesetzes /BSHG) sein. Im Klartext: Den Erwerbslosen sind
dann erheblich schlechtere Jobs zumutbar, der Berufsschutz entfällt (fast)
ganz.
Die Umsetzung solcher
Vorhaben würde in vielen Fällen eine dramatische materielle
Schlechterstellung von Erwerbslosen bedeuten - und - mehr noch als heute -
repressiven Charakter haben. Und obwohl diese Ideen gerne mit dem Argument
der vermeintlich leeren Kassen und der allgemeinen Haushaltslage der
Bundesrepublik begründet werden, liegt ein anderer Schluss nahe:
Zielscheibe sind alle Lohnabhängigen, egal ob mit oder ohne Arbeitsplatz.
Denn wenn die Arbeitslosenunterstützung auf ein Niveau heruntergefahren
wird, das jedwede Form der Lohnarbeit als attraktive Alternative
erscheinen lässt, bedeutet dies im Umkehrschluss Druck auf erkämpfte
Standards bei Arbeits- und Entlohnungsbedingungen insgesamt. Eine solche
These legt auch ein kurzer Rückblick in die Geschichte nahe. Es lohnt
sich, sich den Umgang mit dem "arbeitsfähigen" Teil der Armenbevölkerung
in der Vergangenheit anzusehen. Dabei dienten verstärkte Repressalien
gegen Arme bzw. arbeitsfähige Arme, die Einweisung derselben
in Arbeitshäuser und Pflichtarbeit meist als Faustpfand der Herrschenden
gegen die gesamte besitzlose Bevölkerung.
Arbeitshäuser - eine Einrichtung
mit Tradition So
wurden bereits im Zeitalter des Absolutismus die Insassen staatlicher
Zwangsanstalten (worunter neben Zucht- und Arbeitshäusern auch
Waisenhäuser fielen) gerne zu Arbeiten in den neu entstandenen
Manufakturen eingesetzt - eine damals neue Form der Arbeitsteilung, für
die sich kaum "freiwillige" Arbeitskräfte fanden und die von den
jeweiligen Landesherren deshalb auf
verschiedene Art und Weise - etwa mittels einer Art früher "Greencards",
also gezielter Einwanderungspolitik, gefördert wurden. Gleichzeitig wurde
die "Arbeitsfähigkeit" im Sinne von "mutwilliger Armut" zu einem zentralen
Kriterium in der Armenfürsorge - was frappant an die Schröder'sche
Faulenzerdebatte erinnert.
Dies stand in gewisser Weise im Gegensatz zu der almosen-orientierten
christlich-katholischen Armenpflege des Mittelalters, die der Bremer
Pastor Wilhelm Arnold Walte im Jahre 1866 rückblickend so beschrieb: "Gewiß
wollen wir auch die Wohlthätigkeitsbestrebungen der vor-reformatorischen
Kirche, die reichen Spenden an Geld und Lebensmitteln, welche namentlich
aus den Klöstern den Nothleidenden in weitem Umkreise zuflossen, in
gebührender Ehre halten. Doch weit entfernt, daß damit die sittliche
Erhebung der Armen befördert worden wäre, so wurden durch solche Spenden,
indem sie den Würdigen und Unwürdigen, den wirklich Hilfsbedürftigen und
den durch eigene Schuld in Trägheit und Lasterdienst Verkommenen ohne
Unterschied dargereicht wurden, in manchen Gegenden ganze Schaaren solcher
Müssiggänger und Bettler herbeigezogen." (2) In der zweiten Hälfte des
17.Jahrhunderts beginnt man in Deutschland verstärkt, Arbeits- und
Zuchthäuser aufzubauen, zum Ende des Jahrhunderts gibt es mindestens 60
dieser Anstalten.
Die Funktion der Arbeitshäuser bestand nicht allein darin, die
"Arbeitsscheuen" zu disziplnieren, sie zieltens - wie auch das Militär in
dieser Zeit - auf die Durchsetzung von Moral und Ordnung in der gesamten
Bevölkerung. Denn weder wurde ein nennenswerter Teil der Armutsbevölkerung
in diese Anstalten eingewiesen - das legt die Zahl ihrer Insassen nahe,
noch erwirtschafteten die Zwangsarbeitenden hohe Gewinne für die Anstalt.
Letztlich zahlten die Betreiber der Arbeitshäuser meistens sogar drauf,
der von den Insassen erzielte Gewinn wurde für ihre Ernährung
"aufgefressen" bzw. ging an den Unternehmer, der in den Anstalten arbeiten
ließ. Ein gern gesehener Nebeneffekt aber war, dass dort, wo ein
Arbeitshaus neu gegründet wurde, die Armenkasse weniger um Unterstützung
gebeten wurde. Kein Wunder, bedenkt man die Zustände in den Arbeitshäusern
- Prügelstrafen, Hunger und mangelnde Hygiene, die Sterblichkeit lag
teilweise deutlich über zehn Prozent.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen war
wesentliches Merkmal öffentlicher Armenpflege, wobei den Arbeitsfähigen
grundsätzlich Arbeitsscheu unterstellt wurde. Ihnen blieb also nur das
Betteln - das bei harter Strafe verboten war. Genannt sei als Beispiel ein
königliches Edikt aus Berlin vom 28.April 1748, des Inhalts "wie die
würcklichen Armen versorget und verpfleget, die Muthwilligen Bettler
bestrafet und zur Arbeit angehalten, auch überhaupt keine Bettler geduldet
werden sollen" (3)
Im ausgehenden 18.Jahrhundert wird denn auch die Parole "Arbeit, Arbeit,
Arbeit" (so hieß sie damals natürlich nicht buchstäblich) für die gesamte
Armutsbevölkerung ausgegeben. Zwangsarbeitsverhältnisse ziehen nun in die
Wohnstätten der Armen ein: sie werden zunehmend zu Heimarbeit verdonnert
und von sog. Ehrenamtlichen kontrolliert.
In den 30er und 40er Jahren des 19.Jahrhunderts verhalf das Heer der Armen
der Industrialisierung zum Aufschwung - arbeitsfähige Arme wurden in
öffentlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für umfangreiche Chaussee- und
Eisenbahnbauten eingesetzt. Spezialisierte Produktion und weitergehende
Arbeitsteilung waren erst aufgrund der neuer Transportwege möglich.
Lohnabstandsgebot - eine Erfindung des
Industriekapitalismus
Mit der Ausweitung
industriekapitalistischer Produktion gab es einerseits vermehrte
Lohnarbeitsmöglichkeiten, andererseits eine nach wie vor - bedingt u.a.
durch die Landflucht - hohe Arbeitslosigkeit. Zudem reichten die Löhne,
die den ArbeiterInnen gezahlt wurden, häufig entweder gar nicht oder nur
ganz knapp zum Überleben. Damit ergab sich ein neues Problem für die
Armenfürsorge: eine Art Lohnabstandsgebot musste her, um Erwerbsarbeit auf
jeden Fall attraktiver scheinen zu lassen als jede Art fürsorglicher
Zuwendung. Dies beschreibt F. P. Aschrott so:
"Der Staat hat ein erhebliches Interesse daran, daß bei der Gewährung von
Unterstützungen auf das Energischste darauf Bedacht genommen wird, daß die
Bevölkerung in ihrem Bestreben, selbst für sich zu sorgen, nicht lässig
wird. Von diesem Gesichtspunkte aus darf die Lage des Unterstützten nicht
über das Niveau des ärmsten selbständigen Arbeiters erhoben werden: wenn
die öffentliche Fürsorge den Unterstützten in irgendeiner Beziehung besser
stellen würde als die Lage des selbständigen, wenn auch noch so
bedürftigen Arbeiters ist, so könnte dieser dadurch leicht in seinem
Bestreben, seine Selbständigkeit aufrecht zu erhalten, entmutigt werden.
Ja, es erscheint erforderlich, mit der Unterstützung Beschränkungen zu
verbinden, welche für den Empfänger der Unterstützung empfindlich sind und
ihn veranlassen, von der Inanspruchnahme der öffentlichen Unterstützung,
solange es noch irgend möglich ist, Abstand zu nehmen und rechtzeitig
selbst Fürsorge für seine Zukunft und etwaige schlechte Zeiten zu
treffen." (4)
In der Folge wurde die öffentliche Armenunterstützung in den meisten
Gemeinden auf ein Minimum heruntergeschraubt und betrug teilweise nur noch
ein Viertel dessen, was den "normalen" (im Vergleich zum Bedarf
seinerseits viel zu niedrigen) Arbeitslohn ausmachte.
Man findet noch viele Beispiele dafür, wie Wellen verstärkter Repression
gegenüber Armen und Erwerbslosen immer auf die Veränderung von
Produktionsbedingungen, auf die Steigerung der Produktivität und so auf
die Maximierung von Gewinnen insgesamt abzielten. Die Folgen tragen, wie
klar geworden sein dürfte, alle Beschäftigten. Wenn eine
sozialdemokratische Regierung sich jetzt anschickt, Millionen von Menschen
aus der Sozialversicherung hinauszuwerfen und sie stattdessen einer Art
mehr oder
weniger "modernen", an der Arbeitspflicht orientierten Fürsorge anheim
stellt, so ist das nicht "Privatsache" der Betroffenen, sondern allemal
Grund, sich auch im eigenen Interesse als Beschäftigte gegen solche Pläne
zu wehren.
Britta Brenner
[1] "Wie sich die
A-Länder eine Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe vorstellen können" - so lautet der Titel des "geheimen
SPD-Papiers", das der Spiegel Ende März vorstellte. Die nachfolgenden
Zitate sind diesem Papier entnommen.
(2) Walte, Wilhelm Arnold, Galperin, P. (Ed.), Dieser Stat Armenhaus zum
Behten und Arbeyten, Frankfurt 1979, S. 7
(3) zit. n. Sachße/Tennstedt, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland,
Bd. 1, 2. Aufl., Stuttgart 1998), S. 140
(4) (F. P. Aschrott, Armenwesen, Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
2. Bd., 3. Aufl., Jena 1909, zit. n. Sachße/Tennstedt, Geschichte der
Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 1, 2. Aufl., Stuttgart 1998)
aus: SoZ Nr. 05/2002
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