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Am 09. Dezember 2004 beschlossen die Vertrauensleute der ver.di Betriebsgruppe bei Otto folgende Erklärung.
Gleichzeitig forderten sie Ihre Vertreter im Fachgruppen-, Fachbereichs- und Landesbezirksvorstand
ver.di-Hamburg auf, in den betreffenden Gremien einen inhaltlich gleichwertigen Beschluss herbei zu führen.

 Mindestlohn bleibt auf der Tagesordnung

Zu Medienberichten, nach denen sich Gewerkschafts- und SPD-Spitze geeinigt haben, die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne vor der Bundestagswahl nicht mehr anzustreben, erklärt die ver.di Betriebsgruppe bei Otto (GmbH & Co KG):

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein sofortiges Muss und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Mit Hartz IV droht eine weitere Absenkung im Niedriglohnbereich mit allen fatalen Folgen

  • für die Betroffenen,
  • die sozialen Sicherungssysteme und
  • die Binnenkaufkraft.

Der heue bereits existierende Niedriglohnsektor übt einen gewaltigen Druck auf die bestehenden tariflichen Arbeitsverhältnisse aus (z.B. Schließung von 6 Otto Kundencenter, ausgliedern der Lagerbetriebe in der niedrigeren Logistiktarif).

Ohne gesetzliche Regelung droht den Löhnen in Deutschland eine Abwärtsspirale bis unter das Existenzminimum

Wer da wirksam gegensteuern will, kommt um einen Mindestlohn nicht herumkommen.

Mindestlöhne gibt es ihn in zahlreichen Ländern der EU, ohne dass dort die Wirtschaft zusammengebrochen ist, wie von den deutschen Mindestlohn-Gegnern suggeriert wird.

Das Einknicken von SPD-Chef Müntefering und DGB-Chef Sommer vor der Wirtschaft geht zu Lasten aller Betroffenen. Der Versuch, nun wenigstens die Zumutbarkeitskriterien von Hartz IV an die ortsüblichen Tarifverträge zu binden, ist vor dem Hintergrund der Konzentration des "Förderns" auf Ein-Euro-Jobs eher unglaubwürdig und hilflos.


  • „Mindestlohn bleibt auf der Tagesordnung“ Das sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Franz-Josef Möllenberg am 29. Noevember 2004 im Deutschlandfunk. Gerade der Dienstleistungsbereich brauche Schutzbestimmungen.
  • Der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit, Rainer Wend (SPD) sagte der "Berliner Zeitung". "Ich glaube, dass in den nächsten Monaten deutlich wird, dass man am Ende um einen Mindestlohn nicht herumkommt", Als Gründe nannte Wend die zunehmende Abkehr von Tarifverträgen und den steigenden Druck auf unterste Tariflöhne.
  • Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte: "Wir brauchen die Diskussion. Arbeit darf nicht arm machen. Diese Diskussion muss geführt werden - und dafür ist der gesetzliche Mindestlohn das richtige Mittel."

Weiterführende Informationen zum Thema Mindestlohn

Beitrage zur Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn „Arbeit darf nicht arm machen“

'Gesetzliche Mindestlöhne sind nicht beschäftigungsfeindlich'
Wuppertal, 16. September 2004 – Als Folge von Hartz IV und den verschärften Zumutbarkeitsregeln droht den Löhnen in Deutschland eine Abwärtsspirale. Gesetzliche Mindestlöhne könnten gegensteuern, meint der Wirtschaftswissenschaftler Ronald Schettkat. In einem Gespräch mit verdi.de erläutert der Professor an der Bergischen Universität Wuppertal die Erfahrungen, die zum Beispiel die USA oder Großbritannien mit gesetzlichen Mindestlöhnen gemacht haben.

 Mindestlöhne stoppen Lohndumping
Für den Lohnforscher Claus Schäfer sind gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland angesichts des längst existierenden Niedriglohnsektors überfällig

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