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Gewerkschaft und Betriebsrat:
Unterschiedliche Aufgaben - bewährte Kooperationen
von Ulrich Meinecke, stellvertretender Landesbezirksleiter ver.di Hamburg
Auch in diesem Jahr ist es uns erneut gelungen, mit
dem Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag
abzuschließen, der für die gesamte Branche des Versand- und
Einzelhandels gilt. Das war in diesem Jahr nicht ganz so
einfach, weil die wirtschaftliche Lage der Branche
überhaupt nicht rosig ist - entsprechend lange haben die
Tarifverhandlungen gedauert und es war nötig, in
einer Reihe von Betrieben zu streiken.
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Aus diesem Grunde habe ich mich zuallererst bei all
denjenigen zu bedanken, die durch ihre Teilnahme am Streik unseren
Tarifabschluss möglich gemacht haben.
Tarifverträge gelten für eine ganze Branche und gehen
weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus:
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Was regeltder Gesetzgeber |
Was regeltder Tarifvertrag
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Arbeitszeit
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8 Stunden an 6 Tagen = 48 Stunden
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37,5 Stunden
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Jahresurlaub
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4 Wochen
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5-6 Wochen
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Urlaubsgeld
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keins |
928,50 €
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Weihnachtsgeld |
keins |
62,5% |
Zuschläge für Nachtarbeit,
Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit |
keine |
25% (nach 40 Stunden),
Nachtarbeit
50%,
Feiertagsarbeit 150 % |
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Tarifliche Altersvorsorge |
kein gesetzlicher Anspruch
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300,00
(Vollbeschäftigte) im Jahr |
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Löhne und Gehälter
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keine Mindestlöhne
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je nach Tätigkeit mindestens die
Vergütung nach den entsprechenden Lohn- und Gehaltsgruppen |
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Der Tarifvertrag hat sich zum entscheidenden Moment der
sozialen Sicherheit und des sozialen Fortschrittes in diesem
Lande gemausert: Dadurch, dass er für eine gesamte Branche gilt,
dadurch, dass er für die gesamte Branche regelt, wie viel
Urlaubsgeld es mindestens geben muss, wie viel Urlaub es
mindestens gibt, was die Mindestgehälter und Löhne sind für die
jeweiligen Tätigkeiten, regelt er auch das:
Die Unternehmen erzielen ihren wirtschaftlichen Erfolg
durch gute Ware, guten Einkauf, gute Beratung und sie erzielen ihren
wirtschaftlichen Erfolg nicht
durch Minilöhne, durch möglichst geringe Urlaube oder indem sie sonst die
Arbeitsbedingungen nach unten drücken. Insofern sind die
Tarifverträge ein zentraler Baustein des
sozialen Friedens und des Sozialstaats.
Das Aushandeln und Durchsetzen und gelegentliches Streiken für
einen Tarifabschluss _ das ist die Kernaufgabe der
Gewerkschaft und sie hat hier eine durchaus überbetriebliche Aufgabe: Es
gilt, Tarifverträge für die gesamte Branche und nicht nur für den
einzelnen Betrieb zu machen. Umso besser, wenn die
Beschäftigten vieler einzelner Betriebe mithelfen, diese
Mindestarbeitsbedingungen gemeinschaftlich durchzusetzen.
In den Betrieben ist es deshalb wichtig, dass viele
mitmachen: Das viele Kolleginnen und Kollegen
Gewerkschaftsmitglieder sind, zu den Gewerkschaftstreffen kommen und sich als
gewerkschaftliche Ansprechperson zur Verfügung stellen.
Eine Konkurrenzveranstaltung zum Betriebsrat ist die
Gewerkschaft im Betrieb gleichwohl nicht.
Der Betriebsrat ist von allen Beschäftigten im Betrieb
gewählt worden und für die Beschäftigten des Betriebes da. Er wird
dabei unterstützt von seiner Gewerkschaft, viele
Betriebsratsmitglieder sind zugleich Gewerkschaftsmitglieder und
engagieren sich auch in den gewerkschaftlichen Gremien im Betrieb
aber auch in der Tarifkommission.
Manchmal mag der unterschiedliche Blickwinkel, die
unterschiedliche Aufgabenstellung von Betriebsrat und
Gewerkschaft dazu führen, dass die Meinungen nicht immer identisch sind
_ die Kunst besteht darin, in Kenntnis der unterschiedlichen
Aufgabenstellung gut zu kooperieren. Ich glaube, dass wir
dabei auf einem guten Weg sind und auf diesem Wege sowohl
gute Tarifverträge als auch gute zusätzliche betriebliche
Regelungen auf den Weg bekommen.
Ulrich Meinecke
stellv. Landesbezirksleiter
ver.di-Hamburg |
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