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Ausgabe Nr.5
November 2002

Arbeitszeiten und Flexibilisierung - wovon soll man leben ?
Spendensammlung für Flutopfer
Der SB – Vertrauensmanns berichtet:
... die menschliche Seite ist heute besonders wichtig. (Über Aktivitäten der ver.di-Betriebsgruppe in Hamburg)
Defekte Arbeitsmittel
Betriebsratswahlen `02
Mitgliederversammlung am 26.09.02
Interview mit dem Schwerbehindertenvertreter Joachim Lamps
Gewerkschaft und Betriebsrat: Unterschiedliche Aufgaben - bewährte Kooperationen
 
 

Gewerkschaft und Betriebsrat: Unterschiedliche Aufgaben - bewährte Kooperationen
von Ulrich Meinecke, stellvertretender Landesbezirksleiter ver.di Hamburg

Auch in diesem Jahr ist es uns erneut gelungen, mit dem Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag abzuschließen, der für die gesamte Branche des Versand- und Einzelhandels gilt. Das war in diesem Jahr nicht ganz so einfach, weil die wirtschaftliche Lage der Branche überhaupt nicht rosig ist - entsprechend lange haben die Tarifverhandlungen gedauert und es war nötig, in einer Reihe von Betrieben zu streiken.


 

 
  Aus diesem Grunde habe ich mich zuallererst bei all denjenigen zu bedanken, die durch ihre Teilnahme am Streik unseren Tarifabschluss möglich gemacht haben.
Tarifverträge gelten für eine ganze Branche und gehen weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus:
 
 
 
 

Was regeltder Gesetzgeber

Was regeltder Tarifvertrag

Arbeitszeit 8 Stunden an 6 Tagen = 48 Stunden 37,5 Stunden
Jahresurlaub 4 Wochen 5-6 Wochen
Urlaubsgeld keins 928,50 €
Weihnachtsgeld keins 62,5%
Zuschläge für Nachtarbeit,
Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
keine 25% (nach 40 Stunden),
Nachtarbeit 50%,
Feiertagsarbeit 150 %
Tarifliche Altersvorsorge kein gesetzlicher Anspruch 300,00 € (Vollbeschäftigte) im Jahr
Löhne und Gehälter keine Mindestlöhne je nach Tätigkeit mindestens die Vergütung nach den entsprechenden Lohn- und Gehaltsgruppen
 
 

Der Tarifvertrag hat sich zum entscheidenden Moment der sozialen Sicherheit und des sozialen Fortschrittes in diesem Lande gemausert: Dadurch, dass er für eine gesamte Branche gilt, dadurch, dass er für die gesamte Branche regelt, wie viel Urlaubsgeld es mindestens geben muss, wie viel Urlaub es mindestens gibt, was die Mindestgehälter und Löhne sind für die jeweiligen Tätigkeiten, regelt er auch das:
Die Unternehmen erzielen ihren wirtschaftlichen Erfolg durch gute Ware, guten Einkauf, gute Beratung und sie erzielen ihren
wirtschaftlichen Erfolg nicht durch Minilöhne, durch möglichst geringe Urlaube oder indem sie sonst die Arbeitsbedingungen nach unten drücken. Insofern sind die Tarifverträge ein zentraler Baustein des sozialen Friedens und des Sozialstaats.
Das Aushandeln und Durchsetzen und gelegentliches Streiken für einen Tarifabschluss _ das ist die Kernaufgabe der Gewerkschaft und sie hat hier eine durchaus überbetriebliche Aufgabe: Es gilt, Tarifverträge für die gesamte Branche und nicht nur für den einzelnen Betrieb zu machen. Umso besser, wenn die Beschäftigten vieler einzelner Betriebe mithelfen, diese Mindestarbeitsbedingungen gemeinschaftlich durchzusetzen.
In den Betrieben ist es deshalb wichtig, dass viele mitmachen: Das viele Kolleginnen und Kollegen Gewerkschaftsmitglieder sind, zu den Gewerkschaftstreffen kommen und sich als gewerkschaftliche Ansprechperson zur Verfügung stellen. Eine Konkurrenzveranstaltung zum Betriebsrat ist die Gewerkschaft im Betrieb gleichwohl nicht.
Der Betriebsrat ist von allen Beschäftigten im Betrieb gewählt worden und für die Beschäftigten des Betriebes da. Er wird dabei unterstützt von seiner Gewerkschaft, viele Betriebsratsmitglieder sind zugleich Gewerkschaftsmitglieder und engagieren sich auch in den gewerkschaftlichen Gremien im Betrieb aber auch in der Tarifkommission.
Manchmal mag der unterschiedliche Blickwinkel, die unterschiedliche Aufgabenstellung von Betriebsrat und Gewerkschaft dazu führen, dass die Meinungen nicht immer identisch sind _ die Kunst besteht darin, in Kenntnis der unterschiedlichen Aufgabenstellung gut zu kooperieren. Ich glaube, dass wir dabei auf einem guten Weg sind und auf diesem Wege sowohl gute Tarifverträge als auch gute zusätzliche betriebliche Regelungen auf den Weg bekommen.

Ulrich Meinecke
stellv. Landesbezirksleiter
ver.di-Hamburg

 
 
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