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Was tun mit dem Warengutschein?
Aufgrund einer Anfrage bei der
Pulsschlagredaktion, ob der Warengutschein nicht eventuell auch in die
Mitarbeiterbeteiligung oder Tarifrente einfließen könne, fragten wir im
Bereich Grundsatz und Soziales bei Frau Wigger nach. Hier die Antwort:
1. Die Warengutscheine sind bereits
zu ca. 80% ausgeschöpft (Stand Ende Januar), für den Rest ist noch Zeit
bis zum 31.07.2003.
2. Für die Kapitalbeteiligung und
auch für die tarifliche Altersvorsorge kann der Gutschein nicht eingesetzt
werden. Nur als Warengutschein gilt der Betrag brutto für netto, d. h. er
ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Vielen Dank an unser
Grundsatzreferat für die schnelle und klare Info.
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