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Tarifarbeit 2004
Einschneidenste Veränderungen seit Bestehen unserer Tarifverträge bahnen sich
an.
In diesem Jahr finden bekanntlich keine Tarifverhandlungen statt – trotzdem wird
viel bewegt:
1. Der
Manteltarifvertrag wird umgeschrieben damit die Paragraphen
verständlicher werden.
Das finden wir ohne wenn und aber gut!
2. Das
Projekt innovative Tarifpolitik = PiT:
Die Lohn- und Gehaltstarife sollen bei den Berufsbezeichnungen
und Eingruppierungen auf den aktuellen Stand gebracht werden.
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Stand
heute:
Viele Berufsbilder aus den Tarifverträgen gibt es nicht
mehr, andere, neue Berufsbilder stehen in keinem
Tarifvertrag. Viele berufsübliche Tätigkeiten sind
weggefallen, andere Aufgaben sind im Laufe der Jahre
hinzugekommen.
Beispiel: Zu der Zeit, als die Tarifverträge letztmalig
grundlegend geändert wurden, gehörte die Arbeit mit einem
Computer ins Arbeitsfeld der höheren Angestellten. Für die
AOK war der Computer schon ein Entscheidungsmerkmal für die
Frage: „kaufmännische oder gewerbliche Tä-tigkeit ?“ Heute
dagegen arbeitet schon fast jede/r am PC.
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Was aus
unserer Sicht geändert werden muss:
Alle Tätigkeitsmerkmale müssen nach wissenschaftlichen
Gesichtspunkten neu bewertet werden (Schwierigkeitsgrad,
Belastung, Verantwortung = Wert der Arbeit). Blumige
Tätigkeitsbezeichnungen, wie heute üblich, müssen nach
exakten Kriterien zu beurteilen sein. Gespräche und
entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen sind bereits
angelaufen, wir werden euch/sie über PiT auf dem Laufenden
halten.
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Die
Arbeitgeber wollen Bezahlung nach Leistung neu regeln:
Das heißt, sie möchten ein Mindestgehalt unterhalb des
jeweiligen Tariflohns/Gehalts (Ta-rif=100%), der Rest soll
dann durch noch nicht definierte leistungsbezogene Entgelte
„ausgeglichen“ werden. Wenn also jemand seine Leistung mal
nicht schafft, gibt´s z.B. nur 85% Gehalt!
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Wir
wollen dagegen:
Ein korrektes Bewertungssystem, das für alle Kolleginnen und
Kollegen nachvollziehbar ist. Wir arbeiten 100% und wollen
auch dafür bezahlt werden, mit vollem Tariflohn/Gehalt. Mehr
Leistung muss und kann auch nur zusätzlich bezahlt werden,
oben drauf auf die 100%!
Auch hierzu werden wir weiter informieren.
3.
Ausbildungstarifverträge: Die neuen gesetzlichen Regelungen
sehen unter anderem vor, dass die Ausbildungszeit für
Verkäuferinnen und Verkäufer auf zwei Jahre verkürzt wird,
die drei-jährige Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau/-kaufmann
kann so wieder zur Ausnahme werden.
Wir fordern hier eine tarifvertragliche Regelung, der den
Verkäuferinnen und Verkäufern nach Abschluss der zwei Jahre,
einen Anspruch auf die Ausbildung zur/zum
Einzelhandelskauffrau/-kaufmann sichert.
Also,
Spannung in Erwartung der Ergebnisse und Mitmachen ist angesagt,
denn:
Es gilt noch viel zu regeln, noch mehr zu verhandeln und am
meisten gilt es zu verhindern, dass es weiter bergab geht, für
uns alle! |
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