ver.di Betriebsgruppe bei Otto (GmbH &  

Co KG)
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"Wir über uns"

Die Betriebsgruppe "ottoverdi

Allgemeines 

Betriebsarbeit ist die Basis der gewerkschaftlichen Arbeit. Sie kann Probleme eines Einzelnen oder aber der Gesamtheit der ver.di-Mitglieder betreffen. Grundsätzlich gehören der Betriebsgruppe alle ver.di-Mitglieder an. 
Die Organisation und Arbeitsweise einer Betriebsgruppe ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder und der Struktur eines Betriebes. In einem grossen Betrieb wie dem Otto Versand mit vielen ver.di-Mitgliedern, muss die Gewerkschaftsarbeit aufgeteilt und koordiniert werden. Diese Aufgabe übernimmt der Betriebsgruppenvorstand. Er vertritt nach Außen die Interessen der Betriebsgruppe und ihrer Mitglieder.
Die Mitglieder wählen den Vorstand. Dieser sollte aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.

Beziehung /Abgrenzung von Betriebsgruppe und Betriebsrat 

Der Betriebsrat ist gesetzlich verpflichtet alle ArbeitnehmerInnen - unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit - zu vertreten. Dies ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. 
Dieses Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit des Betriebsrates mit der/den Gewerkschaften.

Betr.VG §2 Abs.1 : Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen.
Die Betriebsgruppe hingegen ist der Zusammenschluss eines Teils der Beschäftigten, nämlich der ver.di-Mitglieder, somit weder rechtlich noch tatsächlich ein "Konkurrenzunternehmen" zum Betriebsrat. Gesetzliche Grundlage für Zusammenschluss, sowie Handeln der Betriebsgruppe ist das Grundgesetz (siehe sog. Koalitionsfreiheit Art. 9 GG). Hauptaufgabe ist somit wie bereits oben erwähnt die Interessenvertretung und Betreuung der ver.di-Mitglieder. 
Die Betriebsgruppe sollte die Arbeitsschwerpunkte der Betriebsräte kennen und in die eigene Planung einkalkulieren. Es ist aus diesem Grunde sehr von Vorteil, wenn Betriebsratsmitglieder im Betriebsgruppenvorstand mitarbeiten (wichtig zum Arbeiten "in der Materie" sowie für das notwendige "Feedback"). Zudem kann die Betriebsgruppe/der - vorstand für den Betriebsrat Infostelle in rechtlichen und/oder gewerkschaftlichen Fragen und Problemen sein, die Betriebsratsarbeit also begleitend unterstützen

Aufgaben und Ziele 

a) Allgemein 

o Aufgreifen von Wünschen, Anregungen und Problemen der KollegInnen
o
 
Lösungen erarbeiten und für deren Umsetzung Sorge tragen. Hierzu ist  ständige Gesprächs- und Diskussionsbereitschaft, ggf.
auch im großen Podium notwendig
o Information über Arbeitnehmerrechte (aus Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen etc.)
o Für eine überzeugende und kontinuierliche Darstellung der ver.di-Arbeit sorgen

b) Konkret 

o
 
Aufstellung eines Arbeitsprogrammes für ein Jahr mit allen Terminen der Sitzungen/geplanten Aktione sowie einern konkreten
Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes
o Regelmäßige Zusammenkünfte zur Erörterung, Vorbereitung und Durchführung von Aktionen etc
o
 
Aufstellung und kontinuierliche Pflege (Einstellung/Versetzung/Pensionierung usw.) von Mitgliederlisten als Arbeitsgrundlage
 (Achtung: Datenschutz!)
o
 
Erstellen eines Organigramms (Lage- und Informationsplan ) der zugehörigen  Betriebsteile mit Info über Anzahl der Mitarbeiter,
Namen der BR-Mitglieder, ver.di-Mitglieder, weitere gewerkschaftliche Zugehörigkeit (Achtung: Datenschutz!)
o
 
Aufbau eines Informationsnetzes/Verteilernetzes zum schnellen, reibungslosen Informationsfluss (Infos, z.B. Tarifinfos -
 Materialien, Flugblätter, Aktionen und Einladungen)
o Ständige Präsenz durch Infotafeln (Visitenkarte der ver.di im Betrieb!)
o Gezielte Mitgliederwerbung (Unorganisierte, Neueinsteiger, Azubis etc
o Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen der ver.di - Betriebsgruppe
o Einfordern/Nutzen von Redezeiten in Betriebsversammlungen zur Darstellung der Betriebsgruppenarbeit
o
 
Kontaktpflege und Zusammenarbeit soweit geboten mit BR und Betr. Jugend- und Auszubildendenvertretung, sowie
 Interessenvertretung der Schwerbehinderten.
o Motivation zur Teilnahme an Betriebsgruppenveranstaltungen und Aufforderung 
zur Mitarbeit in der Betriebsgruppenarbeit
o Veranstaltungen von geselligen Zusammenkünften
o

 
Mitwirkung beim Tarifgeschehen (welche Meinung/Vorschläge/Ideen hat die Basis zum Tarifgeschehen? Besteht hier
 Deckungsgleichheit mit Verhandlungspositionen der Tarifkommission? usw.), sowie hiermit zusammenhängend laufend Info über
 das Tarifgeschehen
o Ggf. Aufbau einer ver.di-Betriebsjugendgruppe
o Permanente Zusammenarbeit mit dem/den zuständigen ver.di- BetreuungssekretärInnen

c) Zusammenarbeit mit ver.di

o Ständiger Informationsaustausch
o Teilnahme der SekretärInnen an Sitzungen
o Terminabstimmung
o Gemeinsame Planung
o Weitergabe von Angaben zu Änderungen der Mitgliederdaten
o
 
Abklärung von Flugblättern/Rundschreiben (Übereinstimmung mit ver.di-Grundsätzen/Tarifpolitik etc.), sowie Angabe der
 presserechtlichen Verantwortung (V.i.S.d.P.). Hier nach Möglichkeit stets die hauptamtlichen SekretärInnen
o Beschaffung von Informations- und Werbematerial
 
     
 
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