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"Wir über uns"
Die
Betriebsgruppe "ottoverdi
Allgemeines
Betriebsarbeit ist die Basis der gewerkschaftlichen Arbeit.
Sie kann Probleme eines Einzelnen oder aber der Gesamtheit der
ver.di-Mitglieder betreffen. Grundsätzlich gehören der
Betriebsgruppe alle ver.di-Mitglieder an.
Die Organisation und Arbeitsweise einer Betriebsgruppe ist
abhängig von der Anzahl der Mitglieder und der Struktur eines
Betriebes. In einem grossen Betrieb wie dem Otto Versand mit
vielen ver.di-Mitgliedern, muss die Gewerkschaftsarbeit
aufgeteilt und koordiniert werden. Diese Aufgabe übernimmt der
Betriebsgruppenvorstand. Er vertritt nach Außen die Interessen
der Betriebsgruppe und ihrer Mitglieder.
Die Mitglieder wählen den Vorstand. Dieser sollte aus
mindestens 3 Mitgliedern bestehen.
Beziehung /Abgrenzung von Betriebsgruppe und Betriebsrat
Der Betriebsrat ist gesetzlich verpflichtet alle
ArbeitnehmerInnen - unabhängig von einer
Gewerkschaftszugehörigkeit - zu vertreten. Dies ergibt sich aus
dem Betriebsverfassungsgesetz.
Dieses Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit des Betriebsrates
mit der/den Gewerkschaften.
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Betr.VG §2 Abs.1 : Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter
Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im
Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des
Betriebes zusammen.
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Die Betriebsgruppe
hingegen ist der
Zusammenschluss eines Teils der Beschäftigten, nämlich der
ver.di-Mitglieder, somit weder rechtlich noch tatsächlich ein
"Konkurrenzunternehmen" zum Betriebsrat. Gesetzliche Grundlage für
Zusammenschluss, sowie Handeln der Betriebsgruppe ist das
Grundgesetz (siehe sog. Koalitionsfreiheit Art. 9 GG). Hauptaufgabe
ist somit wie bereits oben erwähnt die Interessenvertretung und
Betreuung der ver.di-Mitglieder.
Die Betriebsgruppe sollte die Arbeitsschwerpunkte der
Betriebsräte kennen und in die eigene Planung einkalkulieren. Es ist
aus diesem Grunde sehr von Vorteil, wenn Betriebsratsmitglieder im
Betriebsgruppenvorstand mitarbeiten (wichtig zum Arbeiten "in der
Materie" sowie für das notwendige "Feedback"). Zudem kann die
Betriebsgruppe/der - vorstand für den Betriebsrat Infostelle in
rechtlichen und/oder gewerkschaftlichen Fragen und Problemen sein,
die Betriebsratsarbeit also begleitend unterstützen
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Aufgaben und Ziele
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a) Allgemein
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Aufgreifen von Wünschen, Anregungen und Problemen der
KollegInnen
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Lösungen erarbeiten und für deren Umsetzung Sorge tragen.
Hierzu ist ständige Gesprächs- und Diskussionsbereitschaft,
ggf.
auch im großen Podium notwendig
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Information über Arbeitnehmerrechte (aus
Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen etc.)
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Für eine überzeugende und kontinuierliche Darstellung der
ver.di-Arbeit sorgen
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b) Konkret
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Aufstellung eines Arbeitsprogrammes für ein Jahr mit allen
Terminen der Sitzungen/geplanten Aktione sowie einern konkreten
Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes
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Regelmäßige Zusammenkünfte zur Erörterung, Vorbereitung und
Durchführung von Aktionen etc
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Aufstellung und kontinuierliche Pflege
(Einstellung/Versetzung/Pensionierung usw.) von Mitgliederlisten als
Arbeitsgrundlage
(Achtung: Datenschutz!) |
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Erstellen eines Organigramms (Lage- und Informationsplan ) der
zugehörigen Betriebsteile mit Info über Anzahl der Mitarbeiter,
Namen der BR-Mitglieder, ver.di-Mitglieder, weitere
gewerkschaftliche Zugehörigkeit (Achtung: Datenschutz!) |
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Aufbau eines Informationsnetzes/Verteilernetzes zum schnellen,
reibungslosen Informationsfluss (Infos, z.B. Tarifinfos -
Materialien, Flugblätter, Aktionen und Einladungen) |
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Ständige Präsenz durch Infotafeln (Visitenkarte der ver.di im
Betrieb!)
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Gezielte Mitgliederwerbung (Unorganisierte, Neueinsteiger,
Azubis etc
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Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen der ver.di -
Betriebsgruppe
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Einfordern/Nutzen von Redezeiten in Betriebsversammlungen zur
Darstellung der Betriebsgruppenarbeit
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Kontaktpflege und Zusammenarbeit soweit geboten mit BR und Betr.
Jugend- und Auszubildendenvertretung, sowie
Interessenvertretung der Schwerbehinderten.
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Motivation zur Teilnahme an Betriebsgruppenveranstaltungen und
Aufforderung
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zur Mitarbeit in der Betriebsgruppenarbeit
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Veranstaltungen von geselligen Zusammenkünften
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Mitwirkung beim Tarifgeschehen (welche
Meinung/Vorschläge/Ideen hat die Basis zum Tarifgeschehen? Besteht
hier
Deckungsgleichheit mit Verhandlungspositionen der Tarifkommission?
usw.), sowie hiermit zusammenhängend laufend Info über
das Tarifgeschehen |
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Ggf. Aufbau einer ver.di-Betriebsjugendgruppe
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Permanente Zusammenarbeit mit dem/den zuständigen ver.di-
BetreuungssekretärInnen
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c) Zusammenarbeit mit ver.di
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Ständiger Informationsaustausch
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Teilnahme der SekretärInnen an Sitzungen
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Terminabstimmung
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Gemeinsame Planung |
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Weitergabe von Angaben zu Änderungen der Mitgliederdaten |
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Abklärung von Flugblättern/Rundschreiben (Übereinstimmung mit
ver.di-Grundsätzen/Tarifpolitik etc.), sowie Angabe der
presserechtlichen Verantwortung (V.i.S.d.P.). Hier nach Möglichkeit
stets die hauptamtlichen SekretärInnen |
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Beschaffung von Informations- und Werbematerial |